Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Jeder Teilnehmer muss diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Betreten des Kletterwald Koala lesen und durch seine Unterschrift die Kenntnisnahme und sein vorbehaltloses Einverständnis bestätigen. Weiterhin wird bestätigt dass die Informationstafeln zu den einzelnen Parcours, insbesondere deren spezielle Teilnahmevoraussetzung (Alter, Größe) zur Kenntnis genommen worden sind. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter die AGB den Teilnehmern zur Kenntnis setzen und dies mit seiner Unterschrift bestätigen, wobei die Namensangabe und das Geburtsdatum des Teilnehmers notwendig sind. Die Aufsichtspflicht einzelner Personen liegt nicht beim Betreiber oder deren Angestellten. Die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer sind für die Aufsicht während des Besuches und die Begleitung während des Begehens des Kletterwaldes Koala für die minderjährigen Teilnehmer allein verantwortlich. Die Benutzung der Parcours ist freiwillig. Unlust können wir am Tag der Klettertour leider nicht berücksichtigen. Daher informieren Sie sich bitte vor der Reise über die Gegebenheiten im Kletterwald (Bedenken Sie evtl. Höhenangst).
2. Eigenverantwortung
Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Bei Verletzungen durch Übungen, Seile, Karabiner, Schraubverbindungen, Holzsplitter, Äste, unwegsames Gelände usw. oder bei Beschädigungen bzw. Diebstahl (z.B. von Handy, Kamera, Kleidungsstücken usw.) übernimmt der Betreiber keine Haftung. Der Teilnehmer haftet für selbstverschuldete Unfälle die durch Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, falsche Angaben oder bei panischen Anfällen eines oder mehrerer Teilnehmer verursacht werden. Bei Zusammentreffen mehrerer Unfallursachen hat sich der Teilnehmer ein etwaiges Mitverschulden im Rahmen der Haftung anrechnen zu lassen. Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich gemeldet werden.
3. Teilnahmevoraussetzungen
Die Benutzung der Kletterwald Koala Anlagen ist Körpergrößengebunden. Je nach Standort gelten dazu andere Mindestvorrausetzungen. Personen die an einer Krankheit, einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leiden, müssen die gekennzeichneten Teile des Kletterwaldes bzw. Parcours nutzen. Personen mit folgenden Krankheiten ist die Begehung der Parcours aus Sicherheitsgründen nicht möglich da beim Begehen des Kletterwaldes eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte: Epileptiker, frisch Operierte, Herzkranke. Frauen die schwanger sind, sollten ebenfalls auf das Klettern verzichten. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen die Parcours nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen. Für Begleitpersonen ist der Kletterwald Koala frei zugänglich. Bei Gruppen muss eine unterschriebene Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden, damit der Kletterwald von Minderjährigen ohne den Erziehungsberechtigten besucht werden darf. In diesem Fall ist die Kletterbegleitung durch eine verantwortliche Aufsichtsperson bzw. Gruppenleitung zwingend. Die Teilnahme geschieht dann auf eigene Gefahr und Verantwortung. Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen sowie anderer Reaktion und Aufmerksamkeit herabsetzender Mittel und Substanzen stehen, sind nicht berechtigt den Kletterwald Koala zu begehen. Bei Zuwiderhandlung muss mit einer Anzeige gerechnet werden. Bei Kindern bis 8 Jahren muss ein Erwachsener mit klettern.
4. Haftungsbegrenzung
Der Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden, jedoch nicht im Fall von grober Fahrlässigkeit, eigenem Verschulden oder unsachgemäße Benutzung der Anlage. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters bzw. der mit der Leitung betrauten Personen. Der Betreiber haftet nicht bei Verlust, Diebstahl, oder Beschädigung von Eigentum. Für Bagatellschäden (z.B. aufgerissene Hose) die nicht auf einer Pflichtverletzung des Kletterwald Koala beruhen, sondern aus der bestimmungsgemäßen Nutzung des Kletterwaldes beruhen, wird ausdrücklich keine Haftung übernommen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Daher muss, um Ermüdungserscheinungen, Konzentrationsschwäche, etc. vorzugreifen, die vorgegebene Kletterzeit eingehalten werden. Bei Überschreitung der vorgegebenen Kletterzeit erlischt die Haftpflichtversicherung des Betreibers. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen des Trainings gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung. Entdecken Sie die perfekte Lösung für sicheres Fahren mit Ihrem Smartphone: die handyhalterung Fahrrad. Mit dieser robusten handyhalter bleibt Ihr Gerät fest an seinem Platz, sodass Sie Navigation und Anrufe problemlos nutzen können. Genießen Sie Ihre Fahrt, ohne sich um Ihr Smartphone sorgen zu müssen!
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5. Mitführen von Gegenständen
Es dürfen beim Begehen des Kletterwaldes Koala keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen (z. B. durch Herunterfallen von Taschen, Rucksäcke, Schmuck, Uhren, Mobiltelefone, Kameras etc.). Auf Anweisung des Trainers hat der Teilnehmer die mitgeführten Gegenstände im Kassenhaus zu deponieren. Für deponierte Gegenstände übernimmt der Betreiber keine Haftung.
6. Sicherheitsanweisungen | Ausrüstung
Jeder Teilnehmer muss vor dem Begehen des Kletterwaldes an der Sicherheitseinweisung teilnehmen. Teilnehmer, die sich nach der Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen, die vorgeschriebene sicherheitstechnische Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme am Kletterwald verzichten. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld in voller Höhe erstattet. Die ausgeliehene Ausrüstung (Gurt, Helm usw.), die nur durch den Betreiber an- bzw. abgelegt werden darf, muss nach Anweisung der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar und darf während der Begehung des Kletterwaldes nicht abgelegt werden. Zur eigenen Sicherheit sind lange Haare in geeigneter Weise (z.B. Haarnetz oder Haargummi) kurz zu binden. Im Park dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Jede Übung zwischen den Baumpodesten, der Aufstieg und die Seilabfahrt dürfen nur von max. einer Person begangen werden. Auf den Baumpodesten dürfen sich max. drei Personen gleichzeitig aufhalten. An den Seilabfahrten muss grundsätzlich immer abgebremst werden um einen starken Aufprall am Ankunftspunkt zu verhindern. Die Seilabfahrten dürfen erst benutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich keine Personen im Ankunftsbereich aufhalten. Nutzungsinformationen zum Parcours und den Übungen befinden sich an den Baumpodesten. Die abgegrenzten Zonen der Seilbahnen dürfen nicht betreten werden. Das Verlassen der Wege ist nicht gestattet. Absperrungen sind einzuhalten. Zu keinem Zeitpunkt darf der Teilnehmer ungesichert sein! Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig ausgehängt sein. Im Wald besteht absolutes Rauchverbot! Raucherinseln sind, an markierten Stellen, vorhanden. Aus Sicherheitsgründen ist Personen mit Klettergurt das Rauchen untersagt. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers sind bindend. Bei Verstößen oder Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen des Betreibers können die betreffenden Teilnehmer vom Besuch des Kletterwaldes Koala ohne Anspruch auf die Rückerstattung des Eintrittsgeldes ausgeschlossen werden. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers übernimmt der Betreiber keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
7. Ausschluss des Teilnehmers, höhere Gewalt, Hausrecht, Gutscheine
Der Kletterwald Koala bzw. die für ihn handelnden Personen behalten sich das Recht vor, Personen die sich nicht an diese AGBs halten, von der Nutzung des Kletterwaldes auszuschließen. Sie üben das Hausrecht aus und behalten sich das Recht vor, jederzeit den Betrieb aus Sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, technische Defekte usw.) ganz oder teilweise einzustellen. Es erfolgt in diesem Fall keine Erstattung des Eintrittspreises. Beendet der Gast den Besuch des Kletterwaldes frühzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises. Gutscheine die direkt vom Kletterwald Koala erworben wurden haben eine mindest Gültigkeit nach gesetzliche festgelegter Dauer. Somit sind die Gutscheine saisonübergreifend Einlösbar. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Bei Stornierungen beim Onlinekauf trägt der Käufer die Kosten anfallender Gebühren (z.B. Transaktions-, Online-(6%), Ticketgebühren, etc.)
8. Datenschutz | Salvatorische Klausel
Der Betreiber des Kletterwaldes Koala erhebt nur die Daten, die notwendig sind, um die Anlage auf
sicherheitstechnischem bestimmten Niveau betreiben zu können. Dies betrifft insbesondere die namentliche Unterzeichnung zur Kenntnisnahme der AGBs. Der Betreiber gibt keine Personenbezogenen Daten an Dritte heraus, es sei denn, der Teilnehmer hat ausdrücklich sein Einverständnis gegeben. Sollten Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahkommende Einsatzbestimmungen, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Rev. D210316